Schwangeren­vorsorge

Ich freue mich darauf, Ihre Schwangerschaft von der Feststellung bis zur Geburt zu begleiten.

Facharztpraxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Albina Matthies

Gut zu wissen:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Grundversorgung zur Überwachung Ihrer Schwangerschaft. Diese besteht aus der Tastuntersuchung, einer Kontrolle des Urins, des Blutdrucks und des Gewichts der Schwangeren alle 4 Wochen, einem Abstrich auf Chlamydien in der Frühschwangerschaft sowie drei Ultraschalluntersuchungen (ca. in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche), außerdem ist ein orientierender oraler Glukosetoleranztest in der 25. - 28. SSW vorgesehen. Sechs bis acht Wochen nach der Entbindung findet eine Abschlussuntersuchung statt.

Individuelle Gesundheitsleistungen

In vielen Fällen sind ergänzende Untersuchungen empfehlenswert und sinnvoll. Sie haben Fragen hierzu? Sprechen Sie uns an. Zu diesen individuellen Gesundheitsleistungen zählen:

 
Facharztpraxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Albina Matthies

Mit der sogenannten Schwangeren-Vorsorge PLUS können Sie Ihr Kind alle 4 Wochen heranwachsen sehen und seinen Gesundheitszustand in stärkerem Maße überwachen.

Eine akute Infektion durch den Toxoplasmose-Erreger kann bleibende Schäden für die Gesundheit Ihres Kindes zur Folge haben. Eine Abklärung ist vor allem dann von großer Bedeutung, wenn die Schwangere mit jungen Katzen in Kontakt kommt. Nach einer Toxoplasmose-Infektion (die häufig unbemerkt verläuft) vor der Schwangerschaft besteht Immunschutz für Sie und Ihr Kind. Allerdings haben 50 bis 60 % der Frauen keinen Immunschutz und müssen sich durch besondere Vorsichtsmaßnahmen vor einer Infektion schützen. Ist die Infektion aufgetreten, kann man sie problemlos mit einer Antibiotikatherapie behandeln.

Bei allen drei Infektionen handelt es sich um Krankheiten, die das ungeborene Kind beeinträchtigen können. Diese Untersuchungen sind vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie häufig Kontakt zu anderen Kindern haben (z. B. Mütter von Kindern im Kindergartenalter etc.). Eine Infektion während der Schwangerschaft mit einem dieser Erreger bedeutet ein großes Risiko für das ungeborene Kind, bleibende Schäden davonzutragen. Daher: Eine Abklärung des Immunschutzes dient der Gesundheit Ihres Kindes.
Beta-hämolysierende Streptokokken in Ihrer Scheide können in seltenen Fällen eine lebensgefährliche Infektion des Kindes verursachen. Durch einen Kontrollabstrich ca. in der 36. Schwangerschaftswoche lässt sich eine Infektion mit großer Sicherheit bei Ihnen ausschließen oder eine Infektion mit einer Antibiotikatherapie während der Geburt rechtzeitig behandeln.

Individuelle Risikoabschätzung auf fetale Chromosomenstörungen

  • Trisomie 21 (Down Syndrom)
  • Trisomie 13 (Pateau Syndrom)
  • Trisomie 18 (Edwards Syndrom) beim ungeborenen Kind (12.-14. Schwangerschaftswoche)